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Argentinien
Demonstration der Madres de Plaza de Mayo (Mic to Mic/ flickr)

Gestohlene Kinder

Babys gefolterter Frauen während der Militärdiktatur in Argentinien geraubt / deutsche Konzerne beteiligt / Ermittlungen laufen

23. Dez 2010 -- Das düsterste Kapitel der argentinischen Militärdiktatur (1976-83) ist der Babyraub von Regimegegnern, an dem nicht nur die Generäle sondern auch Großindustrielle beteiligt waren. Dies ist Gegenstand von Untersuchungen der argentinischen Justiz. Neben der Firma Daimler AG soll auch die Bayer AG verwickelt sein. Gegen ihre Manager wird ermittelt.

Insgesamt 500 Babys sollen in den Folterzentren der Militärs geboren worden sein. Ihre Mütter waren schwanger, als sie verhaftet wurden. Anfangs nahmen die Soldaten keine Rücksicht auf ihren Zustand und folterten trotzdem. So sollen acht Föten noch im Mutterleib getötet worden sein, bis am Ende auch die Mutter dem „DF“, destino final, zum Opfer fiel, das heißt, ermordet wurde. Nicht am Mord der gefangenen Frauen nahmen die Priester Anstoß, die in den Folterzentren wie in der Armeekaserne Campo de Mayo ein und aus gingen und versuchten, die „Subversiven“ zu Geständnissen zu bewegen. Sie störten sich nur am Tod des ungeborenen Lebens. Das war nach ihrer christlichen Auffassung „unschuldig“. Sie setzten durch, daß bei den verschleppten Frauen die Geburt künstlich eingeleitet und erst nach der Niederkunft die Mutter gefoltert werden durfte.

Von den 500 Babys, heute erwachsene Männer und Frauen, konnte bisher in hundert Fällen die wahre Identität ermittelt werden. Meist haben sie sich von sich aus an die staatliche Kommission CONADI gewandt, um im Hospital Durán, das die Genbank beherbergt, einen Gentest durchführen zu lassen. In anderen Fällen hatten die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ zum Teil jahrelang nach ihren Enkelkindern geforscht – so etwa Elsa Pavón, eine der Gründerinnen. Sie fand ihr Enkelkind Paula in den Händen des ehemaligen Kommissars Ruben Lavallén, den Mercedes Benz Argentina (MBA) zu seinem Sicherheitschef auserkoren hatte. Diesen Fall klärte die Justiz Anfang der achtziger Jahre auf. Ein Gentest bewies, daß Lavallén nicht der leibliche Vater Paulas ist, wie es die Geburtsurkunde auswies. Er saß dafür zwei Jahre im Gefängnis. Die Verfahren bezüglich der drei ebenfalls als leibliche Kinder eingetragenen Jungen in der Familie des langjährigen Produktionschef von MBA, Juan Ronaldo Tasselkraut, treten auf der Stelle, die Richter wagen es nicht, einen Gentest anzuordnen. Und der 5. Fall des Mercedes-Verkaufschefs B. ist ebenfalls nicht aufgeklärt. Die unter fragwürdigen Bedingungen adoptierte junge Frau hatte freiwillig einem Gentest unterworfen. Das Ergebnis war negativ. Allerdings liegen in der Genbank Durán nur noch knapp 100 Proben – während noch 400 einst geraubte Kinder gesucht werden.

Es gab Listen, in die sich Adoptionswillige eintragen konnten, haben die „Großmütter von der Plaza de Mayo“ herausgefunden. Offensichtlich war diese „Ware“ besonders im Kreise der Großindustrie begehrt. Die Verteilung oblag in vielen Fällen der katholischen „Movimiento Familiar Cristiano“ (MFC). Deren Adoptionslisten sind inzwischen beschlagnahmt worden.

In Campo de Mayo war eine parallele Wöchnerinnenstation eingerichtet worden, in der die Gefangenen untergebracht wurden. Die in Campo de Mayo Geborenen wurden über MFC verteilt, haben Zeugen bekundet. „Die Schwangeren waren nackt, mit einer schwarzen Augenbinde“, so eine Krankenschwester, die dort Dienst hatte, „der Pfarrer kam sehr oft, um mit ihnen und den Ärzten zu sprechen“. Wie die Ermittlungen ergeben haben, waren die Verhältnisse prekär, es fehlte an Geräten und Medikamenten. Die Brutkästen hatte laut der vereidigten Aussage des MBA-Justiziars der Autobauer „gespendet“. Hat auch die Firma Bayer gespendet? Sie sagt auf Anfrage, daß sie „keine Spenden geleistet habe, soweit es nach rund 30 Jahren nachvollzogen werden kann“.

Fakt ist, daß im Juni 1976, also nur wenige Wochen nach dem Militärputsch, bei MFC ein Antrag von Lambert Courth und seiner britischen Ehefrau Susan eingeht. Das Ehepaar ist zu diesem Zeitpunkt vier Jahre verheiratet und kinderlos. Ein Attest über Sterilität liegt bei. Da taucht plötzlich ein Baby auf, so als wäre es vom Himmel gefallen. Laut der MFC-Akten erscheint am 28. Oktober 1976 eine Frau, die angibt, Großmutter eines Babys zu sein, das sie mit sich führt. Das Neugeborene sei ein Frühchen, sieben Monate alt und gerade zwei Kilogramm schwer. Ihre Tochter könne das Baby nicht behalten und wolle es zur Adoption freigeben, so die Frau, die sich weigerte, ihre Personalien anzugeben. Die MFC-Leiterin, Delfina Linck, gab dem Findelkind den Namen „Tomas“ und leitete das Adoptionsverfahren ein.

Wie „Tomas“ in den Besitz der Familie Courth gelangt ist, ist der Akte nicht zu entnehmen. Vielleicht hat Delfina Lincks Ehemann Jorge Luis Linck nachgeholfen, der als Rechtsanwalt die Interessen von Lambert Courth vertrat. Ungewöhnlich ist nicht nur das anonyme Auftauchen des Babys – die Kinder von Mittellosen werden fast ausnahmslos in öffentlichen Hospitälern zur Welt gebracht und erhalten dort in den Fällen, daß sie sofort zur Adoption freigegeben werden, einen provisorischen Namen und eine Personennummer. Noch verdächtiger ist, daß vier Monate später der Familienrichter zwei Ärzte den Jungen untersuchen läßt, einen Kardiologen und einen Allgemeinmediziner. Ist Tomas krank? Hat er vielleicht Schäden als Ungeborener erlitten, im Leib seiner Mutter? Auf jeden Fall wird das Kind der Familie Courth übergeben. Daß die Adoption nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, belegt in den Augen der argentinischen Ermittler der Umstand, daß die Adoptiveltern keine unbefrististete Aufenthaltsgenehmigung hatten, wie die vorgelegte Bescheinigung der Firma Bayer ausdrücklich auswies. Das aber war schon damals Voraussetzung für Adoptionen, um internationalen Kinderhandel zu unterbinden. Worin die „Ausnahme“, so ein Vermerk des Jugendamtes vom 16. Februar 1977, bestanden hat, steht ebenfalls in den Sternen.

Im Juni 77 will sich die Sozialarbeiterin des Familiengerichtes davon überzeugen, daß es dem kleinen Tomas, bis dahin noch in Pflege, in seiner neuen Umgebung gut geht. Aber sie klingelt vergeblich an der Haustür der Courths, und Nachbarn verraten ihr, daß die Familie nach Deutschland zurückgegangen sei. Wie sie ohne gültige Adoptionspapiere mit dem Baby das Land verlassen konnte, ist unklar. Und spätestens ins diesem Moment hätte das Adoptionsverfahren negativ beschieden werden müssen. Trotzdem urteilt im Dezember 77 ein Richter positiv über die Adoption von Tomas durch die Courths, wie ein Schreiben ihres Rechtsanwalts Linck bestätigt.

Tomas wächst in England auf. Sein Adoptivvater Lambert Courth war jahrelang in führender Stellung bei Bayer tätig, zuletzt als „Integrationsbeauftragter“. Inzwischen befindet er sich im Ruhestand. Die Firma Bayer verweigert genaue Angaben zu ihrem Manager. Die Adoption gehöre zum „Privatleben der Mitarbeiter“ – und dazu äußere man sich „prinzipiell“ nicht. Mit dem „Movimiento Familiar Cristiano“ und Rechtsanwalt Linck will das Unternehmen während der Diktatur keine Geschäftsbeziehungen unterhalten haben, behauptet es. Aber mein Antrag auf Zugang zum Firmenarchiv wurde nicht beantwortet.

Auch Lambert Courth verweigert die Aussage. „Es war eine legale Adoption“, meinte er kurz angebunden. Daß gegen ihn ermittelt wird, scheint ihn nicht weiter zu kümmern. Er darf sich auf die Unterstützung der deutschen Bundesregierung verlassen – so wie schon der Mercedes-Manager Tasselkraut, bei dem die Berliner Justiz wegen angeblicher Verjährung die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt hatte. Daß der ilegale und systematische Kinderraub nach internationaler Rechtsprechung als „Verbrechen gegen die Menschheit“ gilt, das nicht verjährt, hat die Staatsanwaltschaft nicht gestört.

Als die argentinischen Richter die Deutsche Botschaft um Mithilfe bei der Suche nach Lambert Courth baten, erhielten sie im Juni 2009 die Antwort: „Die Botschaft hat sich mit der Bayer AG in Verbindung gesetzt, konnte aber den Aufenthaltsort der gesuchten Personen nicht ausfindig machen. Die Bundesrepublik verfügt über kein zentrales Melderegister, und die deutschen Datenschutzgesetze sind sehr streng und sehen keinen Rechtsanspruch über das Erlangen eines Wohnortes vor. Felix Schwarz. Konsul.“ von Gaby Weber/Buenos Aires

Interview mit Gaby Weber

Du hast den Fall Daimler recherchiert. Wie bist du auf Bayer gekommen?

Gw: In der argentinischen Gesellschaft war das Thema des Kinderraubes durch die Militärs schon immer ein besonders sensibler Punkt. Es war sogar von den Amnestiegesetzen ausgenommen, die viele Jahre lang die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen ausschlossen. Wegen des Kindesraubs saßen General Videla und Konsorten im Gefängnis. Es wurde also immer ermittelt, allerdings auf indivivuellen Antrag, das heißt, ein direkt Betroffener mußte eine Anzeige erstatten. Das hat sich geändert, und in dem Mega-Verfahren „systematischer Babyraub“ wird eine Art Rasterfahnung durchgeführt. So wurden die kompletten Adoptionsakten des Movimiento Familiar Cristiano beschlagnahmt und ausgewertet.

Was fiel den Richtern beim Adoptionsfall Courth auf?

Gw: Ich habe selbst die Akten durchgesehen und bin auf mehrere Fälle gestoßen, wo Manager deutscher Großfirmen mit Nazi-Hintergrund unter verdächtigen Umständen Kinder erhielten. Die Deutsche Botschaft hat leider ihre Mithilfe verweigert. Deshalb habe ich in Deutschland und England recherchiert - was den argentinischen Behörden untersagt ist. Jetzt haben sie aufgrund meiner Recherchen ein Amtshilfeverfahren eingeleitet. Ziel ist es, die Umstände der Adoption aufzuklären und die Schuldigen zu bestrafen. Es wäre natürlich sinnvoll, wenn sich Thomas einem Gentest unterzieht. Der Abgleich mit den Proben im Hospital Durán muß richterlich angeordnet werden.

Nun kann man sich auch fragen, ob man Thomas damit einen Gefallen tut.

Gw: Thomas ist mit Sicherheit ein Opfer. Möglicherweise hat er Schlimmes erlebt und ist krank, nicht nur an seiner Seele sondern auch am Leib. Bis heute wird ihm seine Identität vorenthalten. Natürlich hat er ein Recht, sich auszusuchen, mit wem er lebt und Beziehungen unterhält. Aber es gibt auch das Recht der biologischen Familie zu wissen, was passiert ist. Vielleicht sucht ja jemand nach Thomas. Meine Recherchen haben mich zu einem konkreten Fall einer Frau geführt, die damals in Tucumán hochschwanger verhaftet wurde, und Indizien weisen darauf hin, daß es sich bei Thomas um ihr Kind handeln könnte. Die Frau ist tot, aber ihr bereits geborener Sohn sucht bis heute nach seinem kleinen Bruder. Er ist Nebenkläger im Verfahren gegen Lambert Courth. Und es gibt das Recht der Gesellschaft auf Wahrheit. So setzt sich in der internationalen Rechtsprechung dieses „Recht auf Wahrheit“ bei den sog. Verbrechen gegen die Menschheit immer mehr durch. Die Richter akzeptieren zum Beispiel meine Beweisanträge, obwohl ich gar nicht direkt betroffen bin, weil ich nicht nach einem eigenen Familienmitglied suche.

War diese Adoption – selbst wenn Bestechungsgelder geflossen sind und Seilschaften im Spiel waren – aber nicht im Sinne des Kindeswohls?

Gw: Das ist immer das Argument der internationalen Kinderhändler. Aber erstens hätte man die Babys an die Großeltern oder Tanten übergeben könne. Zweitens gibt es auch in argentinischen Jugendämtern lange Listen von Adoptionswilligen aus der Mittelschicht, die gut für ein Waisenkind sorgen können. Da sind keine Ausländer mit Scheckheft gefragt. Und drittens geht es hier wahrscheinlich um den Fall eines Kindes von linken Regimegegnern. Erst läßt man die Eltern als „Terroristen“ foltern und ermorden, und dann eignet man sich deren Leibesfrucht an, um ihr den eigenen ideologischen Stempel aufzudrücken. Das Baby kann sich nicht wehren. Das ist ein pures Machtspiel.

Aber die Adoptiveltern haben doch in den über 30 Jahren den Jungen liebgewonnen?

Gw: Wahrscheinlich. Aber die Liebe geht wohl nicht soweit, daß sie ihm bei der Wiederherstellung seiner eigenen Identität helfen. Daß Babys gestohlen worden sind, ist der Weltöffentlichkeit spätestens seit 1983, dem Ende der Diktatur, bekannt. Es hat Fälle gegeben, wo Adoptiveltern von sich aus Kontakt mit den Großmüttern vom Maiplatz Kontakt aufgenommen und sich von sich aus einem Gentest unterwerfen wollten. In den Fällen, in denen sich der Verdacht bestätigt hat, hat das Verhältnis zu den Adoptiveltern nicht gelitten. So kann man Probleme lösen, wenn man auch anderen Menschen Rechte einräumt. Aber Lambert Courth hat auf meine Anfrage sehr aggressiv reagiert, unter dem Motto: was mir einfallen würde, mich in sein Leben einzumischen. Von Zweifeln oder Fürsorge habe ich nichts gemerkt. Aber wahrscheinlich versucht er ganz einfach, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Gegen ihn wird ermittelt.

Wie geht es jetzt weiter?

Gw: Der Antrag auf internationale Amtshilfe geht jetzt raus. Das dauert eine Weile. Was mich wundert ist die zynische Haltung sowohl der Deutschen Botschaft in Buenos Aires als auch der Bayer AG. Sie scheinen sich im Recht zu fühlen und merken nicht, wie sehr dieses Thema nach so vielen Jahren der argentinischen Gesellschaft immer noch unter die Haut geht.