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Primodos / Duogynon

Presse Information vom 3. November 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Prozessbeginn am 30. November in Berlin:

Duogynon-Opfer klagen gegen Bayer Schering AG

Am 30. November startet in Berlin der Prozess von Opfern des hormonellen Schwangerschaftstests Duogynon gegen die Firma Bayer Schering. Mehrere Geschädigte werden dem Verfahren beiwohnen. Die Betroffenen stehen für Interviews zu Verfügung.

ZEIT: 30. November, 15 Uhr
ORT: Landgericht Berlin, Zivilkammer 7, Tegeler Weg 17-21

Am 30. November beginnt am Landgericht Berlin der Prozess von Opfern hormoneller Schwangerschaftstests gegen die Firma Bayer Schering. Die Betroffenen fordern Einsichtnahme in alle Unterlagen des Konzerns zum Präparat Duogynon. Der Konzern lehnt dies wegen angeblicher Verjährung ab.

Rechtsanwalt Jörg Heynemann, der die Betroffenen vertritt: „Bayer argumentiert damit, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Jahr 1982 eingestellt worden sei. Doch auch die Contergan-Geschädigten hatten sich strafrechtlich nicht durchsetzen können. Dennoch zweifelt heute niemand ernsthaft daran, dass die Betroffenen durch die Contergan-Einnahme ihrer Mütter geschädigt wurden. Es ist sehr bedauerlich, dass Bayer nicht die Offenheit und Transparenz zeigt, die Ursachen der Schädigungen ergebnisoffen aufzuklären.“ Andre Sommer, einer der Kläger, ergänzt: „Können Missbildungen verjähren? Kann sich ein Weltkonzern so einfach seiner Verantwortung entziehen? Im Sinne der Opfer, die jahrzehntelanges Leid erdulden mussten, fordern wir eine Entschädigung wie im Fall von Contergan“. Allein bei Sommer meldeten sich bislang mehr als 180 Geschädigte.

Tausende von Kindern hatten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests erlitten. Die von der Firma Schering unter den Produktnamen Duogynon, Cumorit und Primodos vertriebenen Präparate führten unter anderem zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Nach Angaben von Anwalt Heynemann ist die „statistische Signifikanz eines Zusammenhangs der Geburt behinderter Kinder und der Einnahme von Duogynon durch die Mütter ebenso offensichtlich wie im Fall der Contergan-Tragödie.“

Wissenschaftler hatten schon 1967 vor den Gefahren bei Frühschwangerschaften gewarnt. Ende der 60er Jahre forderten selbst Schering-Mitarbeiter einen Verkaufsstopp. Mehrere Länder nahmen daraufhin hormonelle Schwangerschaftstests vom Markt, nicht aber Deutschland. Dabei waren seit Anfang der 70er Jahre völlig ungefährliche Urintest auf dem Markt. Schering jedoch beließ das Präparat auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte. Die Firma war im Jahr 2006 vom Leverkusener Bayer-Konzern übernommen worden.

Ein erster Prozess gegen Schering war 1980 eingestellt worden. In der Begründung hieß es kaltschnäuzig, die Schädigung von ungeborenem Leben stelle keinen Straftatbestand dar, da „ein Angriff gegen die Gesundheit eines Menschen im Rechtssinn“ nicht vorliege. Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die Justiz ist gefordert, dieses skandalöse Urteil zu revidieren. Schließlich hat Schering selbst in den siebziger Jahren auf jeder Packung einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem Duogynon wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf. Und in den 70er Jahren hat Schering betroffenen Eltern ein Vergleichsangebot gemacht – unter der Bedingung, dass diese ihre öffentliche Kritik unterlassen.“ Auf Einladung der CBG hatten im April mehrere Betroffene in der BAYER-Hauptversammlung vor Tausenden von Aktionären gesprochen.

gerne vermitteln wir Kontakt zu den Betroffenen und ihrem Rechtsanwalt

weitere Informationen:
· Warnhinweis auf Schering-Packungen
· Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren
· Informationen der Betroffenen http:www.Duogynonopfer.de