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Gegenanträge BAYER HV

Kohlenmonoxid-Pipeline: Gegenantrag zur Hauptversammlung am 12. Mai 2009

Hiermit zeige ich an, dass ich zu Punkt 2 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widerspreche und die anderen Aktionäre veranlassen werde, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet

Weiterhin hält der BAYER-Vorstand an dem gefährlichen und unnötigen Projekt einer Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Werken Dormagen und Krefeld fest. Anlieger und Kommunen entlang der Trasse wurden zwangsenteignet, obwohl das Projekt in keiner Weise dem Allgemeinwohl dient.
Die Betriebsgenehmigung liegt momentan wegen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster auf Eis. BAYER und Bezirksregierung haben daher im Oktober 2008 eine Überarbeitung des bemängelten Planfeststellungsbeschlusses vorgelegt. Die entscheidende Frage bleibt jedoch weiterhin offen: Warum baut Bayer MaterialScience nicht in Krefeld eine moderne CO-Produktionsanlage? Dadurch ließe sich die Gefährdung der Bevölkerung entlang der Pipeline-Trasse vollständig vermeiden.
BAYER behauptet, dass „am Standort in Krefeld-Uerdingen im Rahmen der dortigen chemischen Produktionsprozesse kein Kohlendioxid in den für die CO-Herstellung erforderlichen Mengen anfällt“. Laut europäischem Schadstoffregister EPER emittiert BAYER hingegen in Krefeld 1,15 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies ist rund 20x so viel, wie für die CO-Produktion benötigt würde. BAYER-Vertreter argumentieren, das in Krefeld anfallende CO2 habe nicht die notwendige Reinheit. Tatsächlich ist eine CO2-„Waschung“ aber technisch kein Problem.
Nicht hinnehmbar ist auch das im Planfeststellungsbescheid geäußerte Argument, der Bau einer CO-Produktionsanlage in Uerdingen sei „unwirtschaftlich, da die Kapazitäten in Dormagen schon errichtet wurden“. Tatsächlich wurde der Vertrag zwischen den Firmen BAYER und LINDE zur Versorgung des Krefelder Werks von Dormagen aus bereits im Dezember 2004 geschlossen – also ein Jahr bevor das entsprechende Gesetz zum Bau der Pipeline beschlossen wurde und mehr als zwei Jahre vor Erteilung der Baugenehmigung. Der Aufbau der CO-Produktionskapazitäten in Dormagen ohne vorherige Genehmigung der Pipeline kann nun nicht nachträglich als Argument für die Pipeline verwendet werden!
BAYER-Projektleiter Breuer äußerte, dass „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel sind“. Breuer suggeriert, dass durch den Transport von CO per Pipeline andere Transporte - z.B. per Schiff oder Lkw - überflüssig werden. Dies wurde auch wiederholt im Landtag und von Vertretern der IG BCE geäußert. Dieses Argument ist jedoch eine reine Nebelkerze: gegenwärtig gibt es wegen der hohen Sicherheitsauflagen keine nennenswerten CO-Transporte.
Auch die von BAYER verweigerte Arbeitsplatz-Garantie für die Uerdinger Belegschaft ist zu kritisieren, insbesondere die Drohung, im Fall einer verweigerten Betriebsgenehmigung 150 Arbeitsplätze zu vernichten. Wir haben im vergangenen Jahr erlebt, dass Bayer MaterialScience trotz eines Rekordgewinns von über einer Milliarde Euro rund 1.500 Stellen wegrationalisiert hat.
Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde, nämlich die geringeren Kosten der Pipeline gegenüber dem Bau eines neuen Steam Reformers in Krefeld. Enteignungen lassen sich aber nicht durch geringere Kosten für ein Unternehmen rechtfertigen, sondern allenfalls durch Vorteile für das Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig.
Die Bürgerinitiativen entlang der Trasse haben mittlerweile 100.000 Unterschriften gegen die Inbetriebnahme der Pipeline gesammelt. Angesichts der Vielzahl von Chemie-Unfällen im vergangenen Jahr – gerade auch an Pipelines! – muss die Sicherheit der Bürger wieder in den Vordergrund rücken. Das Prinzip, dass Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss unbedingt erhalten bleiben.